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Den Kontakt zwischen Kindern und Eltern auch in schwierigen Zeiten ermöglichen!

Mit dem BESUCHSBEGLEITUNGSANGEBOT soll für das Kind ein regelmäßiger Kontakt zum besuchsberechtigten Elternteil in Anwesenheit einer dafür ausgebildeten Begleitperson sichergestellt werden, wenn es sonst keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, diesen Elternteil zu sehen.

Die begleiteten Treffen zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil erfolgen auf neutralem Boden z.B. im 1 A-Institut, 1130 Wien, Gallgasse 4. Eine Besuchsbegleitung wird entweder durch das Gericht angeordnet, oder auf Wunsch eines Elternteils – mit Zustimmung des anderen Elternteils – sowie aufgrund einer „offiziellen” Empfehlung durch das Jugendamt oder die Kinder- und Jugendanwaltschaft durchgeführt.

Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung und begleiten Sie gerne mit unserem BESUCHSBEGLEITUNGSANGEBOT. Rufen Sie uns an Mobil 0660 / 878 0 878 oder schreiben Sie uns ein Email: office@systementfaltung.at

Beste Grüße,
DLB Viktoria Klug & Dipl.-Ing. Martin Richter

Besuchsbegleitung - Preis

Die Einheit für eine ungeförderten Besuchsbegleitung beträgt 50 Minuten / € 65,00.
Bei einer angeforderten versetzten Übergabe verrechnen wir pro 1/4 Stunde € 15.- zusätzlich.

Vor der ersten Besuchsbegleitungseinheit erfolgt ein Eingangsgespräch von 50 Minuten / € 65.- mit jedem Elternteil ohne Kinder. Dieses Gespräch ist kostenpflichtig und wird gesondert in Rechnung gestellt.

In diesem Gespräch werden Formalitäten und Ablauf der Besuchsbegleitung besprochen sowie Termine vereinbart.

Je nach vereinbarten Terminen beginnt dann die erste Besuchsbegleitungseinheit mit dem Kind/den Kindern und der besuchsberechtigten Person.

Eine Ausnahme dieser Voraussetzung kann die Besuchsbegleitung bei unter dreijährigen Kindern darstellen, soferne das Beisein des nicht besuchsberechtigten Elternteils zum erfolgreichen Abschluss der Besuchsbegleitung notwendig erscheint und das Ziel der Besuchsbegleitung nicht vereitelt wird.